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Terms and Conditions

AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der
Florian Schreiber Powergym Einzelunternehmen, Wiener Neustädter Straße 81, 2542 Kottingbrunn
(im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios Powergym.
1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios auflegen oder
aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind
diese auch auf der Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über
die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit
Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche
Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen
und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Solarium, Sauna, Personal-Coaching).
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen
während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutritts App. Die Zutritts App ist nicht
übertragbar. Mit der Zugangs App ist der Zutritt
zum Studio auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft möglich.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist ohne Absprache nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen
Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung
verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, die Einnahme von illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie
nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die
Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat
weiteres ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür
vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die
Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der
Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines
Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu
behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Garderoben zu
verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen
Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren
vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare
Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um
Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und
Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der
Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist
Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine
angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger
Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines
Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der
Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach
den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die
Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein,
ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.
Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive
Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets
allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann
eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche
Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um
nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr).
Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn
Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein
zur Zahlung fällig, sofern er nicht per Lastschrift abgebucht wird. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich
inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am
Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der
gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der
von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle
tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt.
Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets
die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für
die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu
bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragszeit beträgt 1 Monat
oder 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
(das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und
nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt
werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor
Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen,
wenn:
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige
Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet
wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die
Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen
werden kann, setzt.
7.3. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die
Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in
Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des
Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen
bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro
Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im
Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber
Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
8.1. Der Fitnessvertrag kann – soweit angeboten - auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt
durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem
lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
8.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben
von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den
Fitnessstudiobetreiber [Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann
das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
8.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche
Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab
dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist,
zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel,
das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.

9. Änderung der AGB
9.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
9.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen
davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
9.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier
Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das
Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als
genehmigt gelten.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede
Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich
bekanntzugeben.
10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der
AGB im Übrigen unberührt.
10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts.
Vertragssprache ist Deutsch.
10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht
ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

11. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück:
AN:
Florian Schreiber Powergym, Wiener Neustädter Straße 81a, 2542 Kottingbrunn
e-mail: florian.g.schreiber@gmail.com
Tel: +436507429952
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________________
Datum
_________________________________________